Rechtsprechung
   BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,436
BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59 (https://dejure.org/1961,436)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1961 - 1 AZR 165/59 (https://dejure.org/1961,436)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1961 - 1 AZR 165/59 (https://dejure.org/1961,436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 12
  • NJW 1961, 985 (Ls.)
  • DB 1961, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59
    der Entscheidung des zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteils des Zweiten Senats vom 17.November I960 - 2 AZR 97/59 - an.
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Nach völlig einhelliger Rechtsprechung und Lehre ist ein solches Abtretungsverbot nicht anzuwenden, wenn der geschützte Zedent den pfändungsfreien Betrag vom Zessionar erhalten hat (BGHZ [GS] 4, 153 ff.; BGHZ [GS] 13, 360 ff.; BAG 11, 12 [13] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu I der Gründe] mit zust. Anm. von A. Hueck; Staudinger/Kaduk, BGB , 10./11. Aufl., § 400 Anm. 18 f.; Weber in RGRK zum BGB , 12. Aufl., § 400 Rdnrn. 15 ff.).
  • BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 384/84

    Anteilige Gehaltsberechnung im Krankheitsfalle

    Als Unglück im Sinne der genannten Bestimmung ist in erster Linie Krankheit zu nennen (vgl. statt vieler BAG 11, 12 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB, zu III 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., II Rz 44, 46, 47).
  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Als Unglück im Sinne des § 63 HGB kommt vor allem eine Krankheit des Angestellten in Betracht (statt vieler BAG 11, 12 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB, zu III 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., II Rz 44, 46).
  • BAG, 20.07.1977 - 5 AZR 325/76

    Verhinderung an der Dienstleistung - Ausbildung an einem Heim-Dialysegerät -

    Deshalb wird § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB immer dann angewendet, wenn Handlungsgehilfen zwar nicht durch ein Unglück, aber durch einen anderen in ihrer Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Dienstleistung verhindert sind (BAG 11, 12 [17] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu IV der Gründe]; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7. Aufl., Bd. I, § 44 Anm. III 2, S. 342 mit weiteren Nachweisen; Schlegelberger-Schröder, HGB, 5. Aufl., Bd. II, § 63 RdNr. 1 und HdNr. 15).

    Unter Unglück im Sinne des § 63 BGB ist jedes ungünstige Ereignis zu verstehen, das den Betroffenen wider seinen Willen belastet und nach den Anschauungen des Ver kehrs als Nachteil empfunden wird (BAG 11, 12 [153 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu III 1 der Gründe]).

    Dem sind die Fälle gleichzustellen, in denen die Dienstleistung schlechthin unzumutbar wird (BAG 11, 12 [16] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu III 2 der Grün de]).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Trotz des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift, die an sich keine Ausnahme zuläßt, ist § 400 BGB einschränkend auszulegen (so schon BAG 24. Februar 1961 - 1 AZR 165/59 - BAGE 11, 12; 24. Januar 1964 - 5 AZR 258/63 - AP KO § 30 Nr. 1; 23. November 1988 - 5 AZR 723/87 - AP BGB § 400 Nr. 1= EzA BGB § 400 Nr. 1).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    § 400 BGB ist jedoch entsprechend seinem Schutzzweck dahin auszulegen, daß die Unpfändbarkeit dann nichteiner Forderungsabtretung entgegensteht, wenn der Zessionar dem bisherigen Forderungsinhaber für die abgetretene Forderung einen Barbetrag in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt (BAGE 11, 12 f. [BAG 24.02.1961 - 1 AZR 165/59] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB, zu I der Gründe; Urteil vom 24. Januar 1964 - 5 AZR 258/63 - AP Nr. 1 zu § 30 KO, zu I 1 der Gründe; Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - aaO; BGHZ 4, 153 f.; BGHZ 13, 360 f.).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    des Arbeitnehmers auf die vertragsmäßigen Leistungen des Arbeitgebers bleibt jedoch in diesem Palle, auch wenn der Arbeitgeber von der Kündigungsbefugnis Gebrauch gemacht hat, nach § 153 c AbSo 2 Gev;0 für die Dauer von sechs Wochen in Kraft, wenn die Verrichtung der Dienste durch unverschuldetes Unglück verhindert worden ist« Es entspricht ganz einheitlicher Ansicht in der Rechtsprechung (zoB 0 BAG 15, 121 i/""122 7 AP Nr« 25 zu § 133 c GewO) und im Schrifttum (ZoB« Nikisch, Arbeits recht, 3° Auflo, Band I, Seite 623; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7° Auflo, Seite 344, Fußnote 95)» daß letztere Regelung auch dann zum Zuge kommt, wenn der Angestellte durch unverschuldetes Unglück an der Dienstleistung verhindert ist, der Arbeitgeber aber das Arbeitsverhältnis nicht wegen der auf dem unverschuldeten Unglück beruhenden Arbeitsverhinderung kündigt" Wenn bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung dem Arbeitnehmer im Hinblick auf das bisherige Arbeitsverhältnis der Anspruch zusteht, so muß das auch bei Fort bestehen des Arbeitsverhältnisses trotz der Arbeitsverhinderung, und zwar dann erst recht, gelten«, Die Interessenlage, die § 133 c Abs0 2 GewO regelt, ist in diesem Falle in ihrem Gewicht noch eindeutiger« Insoweit stehen die Arbeitnehmer, die unter die Vorschrift des § 133 c Abs« 1 Ziffo 4, Abs« 2 GewO fallen, den Hand lungsgehilfen, für die die Regelung des § 63 HGB gilt, gleich (BAG 11, 12 / "14 7 « AP Nr« 22 zu § 63 HGB)« Im übrigen sieht § 616 Absa 2 BGB außer für die in § 133 a GewO und § 63 HGB genannten und offensichtlich wegen ihrer Art besonders hervorgehobenen Gruppen von Arbeitnehmern allgemein für jeden Angestellten hinsichtlich des Krankheitsfalles eine grundsätzlich entsprechende Regelung vor«.

    Der Kläger war seit dem 4" August 1964 an der Arbeit verhindert, und zwar wegen der Krankheit, deretwegen er zur Kur verschickt und deretwegen ihm anschließend eine Schonzeit bis einschließlich 11o September 1964 bewilligt war, sowie an schließend wegen der am 11, September 1964 aufgetretenen Handelvereiterung" Daß die Erkrankungen ein "Unglück" im Sinne des § 133 c Abs0 2 GewO darsteilen, bedarf keiner näheren Begründung (siehe übrigens für den Fall des § 63 HGB BAG 10, 183 /"184J = AP Nr, 21 zu § 63 HGB)o Es kommt nach gefestigter Rechtsprechung nicht darauf an, daß die Kurzeit und die Schonzeit als solche kein Unglück waren, da das Leiden und damit ein Unglück der Anlaß und die unmittelbare Grundursache für die Durchführung dieser Heilverfahren bildeten (BAG 10, 183 "186J - AP Nro 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 /~15 J AP Nro 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 = Ap Nr° 2 5 zu § HGB°) Da die Kurzeit und die Schonzeit verordnet waren, ist 7.

    ferner davon auszugehen, daß sie notwendig waren» Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung ist die Notwendigkeit einer solchen Heilbehandlung Anspruchsvoraussetzung» Sie liegt vor, wenn das Unglück es unmöglich oder doch unzumutbar macht, die Arbeit zu erbringen (BAG 10, 183 /~186 7 AP Nr» 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 /" 15J7 = AP Nr» 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 /~69, 70J = AP Nr» 23 zu § 63 HGB)» Baßes sich bei der Krankheit des Klägers, die zur Kur- und Schonzeit geführt hat, und um die anschließende Mandelvereiterung um verschuldete Unglücke handelte, ist weder vorgetragen noch sonst aus dem Sachverhalt ersichtlich» Da sonach davon auszugehen ist, daß der Kläger vom 4» August 1964 an'durch unverschuldetes Unglück, nämlich durch das zur Kur und Schonzeit führende Leiden und die noch in dieser Zeit auftretende Mandelentzündung, an der Leistung der von ihm geschuldeten Dienste entsprechend lange Zeit verhindert war, war die Beklagte gehalten, an den Kläger das Arbeitsentgelt auf die Dauer von sechs Wochen, gerechnet vom 4» August 1964 an, weiterzuzahlen».

  • BAG, 07.06.1978 - 5 AZR 466/77

    Erkrankung eines Kindes - Haushalt des Handlungsgehilfen - Unverschuldetes

    Unter Unglück im Sinne des § 63 HGB ist jedes ungünstige Ereignis zu verstehen, das den Betroffenen wider seinen Willen belastet und nach den Anschauungen des Verkehrs als Nachteil empfunden wird (BAG 11, 12 [153 = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu III 1 der Gründe]).

    Dem sind Fälle gleichzustellen, in denen die Dienstleistung unzumutbar wird (BAG 11, 12 [16] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu III 2 der Gründe]).

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 400 BGB seinem Schutzzweck entsprechend dahin auszulegen, daß die Unpfändbarkeit von Forderungen, wie es u.a. auch die Aufwandsentschädigungen, Auslösungen und sonstigen sozialen Zulagen für auswärtige Beschäftigte im Sinne des § 850 a Nr. 3 ZPO sind, der Abtretung dann nicht entgegensteht, wenn der Zessionär dem Arbeitnehmer für die abgetretene Forderung einen Barbetrag in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt (BGHZ [GSZ] 4, 153 f.; BGHZ 13, 360 f .; BAG 11, 12 [13] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

    Die Bestimmung entspricht in Satz 1 1. Halbsatz und in Satz 2 inhaltlich den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilbehandlungen gemäß §§ 616 II BGB, 63 HGB, 133 c GewO entwickelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.1961 - 1 AZR 165/59 - und vom 17.03.1961 - 1 AZR 288/59 - AP Nr. 22 und 23 zu § 63 HGB).
  • BAG, 11.01.1990 - 8 AZR 440/88

    Konkursausfallgeld und Urlaubsentgelt

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 152/64

    Arbeiter - Schonzeit - Sozialversicherungsträger - Vorsorge-Kur - Verordnung vom

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 179/64

    Arbeiter - Schonzeit - Sozialversicherungsträger - Vorsorgekur - Verordnung durch

  • BAG, 08.07.1965 - 5 AZR 377/64

    Kur - Schonzeit - Erholungsurlaub - Gehaltsfortzahlung

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63

    Vorsorgekurdauer

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 226/64

    Arbeiter - Schonzeit - Sozialversicherungsträger - Vorsorgekur - Verordnung durch

  • BAG, 20.05.1963 - 5 AZR 73/63

    Bezahlter Sonderurlaub - Sozialversicherungsträger - Kurverfahren - Heilverfahren

  • BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71

    Handlungsreisende - Übernachtungsgeld - Tagegeld

  • LAG Düsseldorf, 03.03.1998 - 8 (10) Sa 2087/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder BRTV Bau

  • LAG Düsseldorf, 27.01.1998 - 8 (9) Sa 1104/97

    Entgeltfortzahlung: konstitutive oder deklaratorische Regelung des Tarifvertrags

  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 398/70

    Keine Anrechnung der Schonungszeit bei Anspruch auf Gehaltsfortzahlung

  • BAG, 02.06.1966 - 2 AZR 322/65

    Gehaltsabtretungsverbot - Lohnabtretungsverbot

  • BAG, 17.03.1961 - 1 AZR 288/59

    Nicht arbeitsunfähiger Angestellter - Kur - Fortzahlung des Gehaltes -

  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 124/64

    Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat - Urlaubsplanaufstellung - Vorsorgekur

  • BAG, 19.03.1965 - 5 AZR 107/64

    Krankheit - Gehaltsanspruch - Länger beschäftigte Angestellte - Verlängerung von

  • BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 258/63

    Konkursanfechtung - Inkongruente Deckung - Kreditinstitut - Lohnforderungen von

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 239/82
  • BAG, 16.01.1968 - 1 AZR 277/67

    Öffentlicher Dienst - Tarifgebundener Arbeitnehmer - Krankheit -

  • BAG, 30.10.1969 - 2 AZR 343/68

    Wehrdienstübung - Krankengeldzuschuß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht